Kfz-Gutachter Berlin - Spandau

Kfz-Gutachten in Berlin vom Gutachterbüro

Marco Schuster

Kostenlose Beratung nach einem Verkehrsunfall

Komplettservice für die Schadenabwicklung

Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens i.d.R. innerhalb 1-2 Werktagen

Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung (keine Kosten für Sie)

Vor-Ort-Service zur Gutachtenerstellung (keine Kosten)

Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist auf Unfallschäden spezialisiert. Wir arbeiten als Kfz-Gutachter unabhängig von Versicherungen und Werkstätten. 


Sachverständige für Kfz-Schäden - Partner des TÜV-Rheinland FSP

Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster

Goltzstraße 53b

13587 Berlin - Spandau

 

Tel.: 0173/2385448

Mail: info@kfz-gutachter-schuster.de


Wir bei Kabel 1


Ablauf des Gutachtens

  • Vereinbaren eines Besichtigungstermins
  • Gemeinsame Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges
  • Dokumentation und Beweissicherung am Fahrzeug
  • Ermittlung der Reparaturkosten (Schadenskalkulation)
  • Ermittlung Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, und Wiederbeschaffungsdauer
  • Erstellung Kfz-Gutachten
  • Versandt des Gutachtens per Post und / oder per E-Mail


Wann sollte ich einen Kfz Gutachter beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn die Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) liegt. Sind Sie sich wegen der Höhe des Schadens nicht sicher, können Sie uns für eine Ersteinschätzung gerne vorab Fotos schicken. 



Warum benötige ich einen Kfz-Gutachter?

Um die Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug bei der Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen. Der Kfz-Gutachter hält in seinem Kfz-Gutachten aber auch weitere wichtige Punkte wie beispielsweise eine Wertminderung  fest.



Wer bezahlt das Kfz-Gutachten?

Bei einem Unfallschaden bei dem Sie keine Schuld tragen muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die gesamten Kosten tragen. Wir rechnen unsere Sachverständigenkosten mit der Versicherung ab. Somit entstehen für Sie keinerlei Kosten. 





Reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Wir raten Ihnen bei Schäden über 750 Euro von einem Kostenvoranschlag abzusehen. Mit einem Kfz-Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Zwar erhalten Sie auch mit einem Kostenvoranschlag einen eine Reparaturkostenkalkulation, allerdings fehlen Position wie z.B. eine Wertminderung.  Während ein Gutachten weiterhin auf den Zustand des jeweiligen Fahrzeugs eingeht, geht es bei dem Kostenvoranschlag in erster Linie um den Reparaturaufwand. Vertrauen Sie daher auf einen erfahrenen Kfz-Gutachter, der Ihren  Schaden viel besser und umfassender einschätzen kann.


Ihre Vorteile

  • Kostenlose Erstberatung
  • Kostenlose Anfahrt zu Ihnen bzw. Ihrem Pkw in Berlin - Spandau und Umgebung (Berlin komplett)
  • Unabhängig von Versicherung und Werkstatt
  • Keine Kosten - Abrechnung direkt mit der  gegnerischen Versicherung
  • Höchste Fachkompetenz
  • 25-jährige Erfahrung in der Kfz-Branche

Über uns

  • Langjährige Berufserfahrung bei Kfz-Herstellern wie Audi und BMW
  • Erfahrung aus der Kfz-Entwicklung
  • Kfz-Meister
  • Karosseriebaumeister
  • staatl. geprüfter Kfz-Techniker
  • Zertifizierte Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung mit TÜV geprüfter Qualifikation

Häufig gestellte Fragen

Darf ich den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?

Ja! Du hast als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?

Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens stellen Deine Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.

Wie lange dauert das Gutachten?

Nach der Aufnahme des Schadens benötigen wir in der Regel 1-2 Tage bis das Gutachten an Sie versandt wird. Sollte es sich um einen Schaden handeln, bei dem der Restwert ermittelt werden muss, kann es einen Tag länger dauern. 

Wo findet die Besichtigung des Schadens statt?

Wir kommen gerne zu Ihnen bzw. zum Standort des Fahrzeugs. Die Versicherung übernimmt die vollen Anfahrtskosten. 

Kann man sich den Schaden auszahlen lassen?

Ja! Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.

Soll ich einen Anwalt bei einem Unfall beauftragen?

Wir raten grundsätzlich dazu einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Die Kosten werden ab der sog. Bagatellschadensgrenze komplett von der generischen Versicherung übernommen. Wir können Ihnen eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin empfehlen, mit der wir schon seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen zusammen. 


Einsatzgebiete in Berlin

Mitte (Bezirk)

Gesundbrunnen, Hansaviertel, Mitte, Moabit, Tiergarten, Wedding

Friedrichshain-Kreuzberg (Bezirk)

Friedrichshain, Kreuzberg

Pankow (Bezirk)

Blankenburg, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Heinersdorf, Karow, Malchow, Niederschönhausen, Rosenthal, Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee, Wilhemsruh

Charlottenburg-Wilmersdorf (Bezirk)

Charlottenburg, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend, Wilmersdorf

Spandau (Bezirk)

Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Staaken, Spandau, Wilhelmstadt

Steglitz-Zehlendorf (Bezirk)

Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee Steglitz, Wannsee, Zehlendorf

Tempelhof-Schöneberg (Bezirk)

Friedenau, Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde, Schöneberg, Tempelhof

Neukölln (Bezirk)

Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln, Rudow

Treptow-Köpenick (Bezirk)

Adlershof, Altglienicke, Alt-Treptow, Bohnsdorf, Baumschulenweg, Friedrichshagen, Grünau, Johannisthal, Köpenick, Müggelheim, Niederschönweide, Oberschönweide, Plänterwald, Rahnsdorf, Schmöckwitz

Marzahn-Hellersdorf (Bezirk)

Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf, Mahlsdorf, Marzahn

Lichtenberg (Bezirk)

Falkenberg, Fennpfuhl, Friedrichsfelde, Hohenschönhausen, Karlshorst, Lichtenberg, Malchow, Rummelsburg, Wartenberg

Berlin

Der weitläufige Bezirk Berlin - Spandau ist für seine Parks und Wasserstraßen sowie die reizvolle Altstadt Spandau mit Fachwerkhäusern und lebhaften Cafés bekannt. Die Zitadelle Spandau aus dem 16. Jahrhundert dient als Veranstaltungsort für Open-Air-Konzerte und beherbergt neben einem Heimatmuseum auch eine Fledermauskolonie in ihrem Keller. Im weiter südlich an der Havel gelegenen Ortsteil Kladow befindet sich das Militärhistorische Museum der Bundeswehr – Flugplatz Berlin-Gatow mit einer umfangreichen Sammlung von Flugzeugen aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In 13587 Berlin-Spandau befindet sich auch unser Gutachterbüro.

 

Spandau ist der namensgebende Ortsteil im Berliner Bezirk Spandau. Der Ortsteil Spandau repräsentiert den Ortskern des ehemaligen Stadtkreises Spandau, der 1920 nach Groß-Berlin eingemeindet wurde. Im Sprachgebrauch können Ortsangaben in Spandau auch in den direkt angrenzenden Bebauungen der Ortsteile Wilhelmstadt (Spandau-Wilhelmstadt), Haselhorst (Spandau-Haselhorst) und Falkenhagener Feld (Spandau-Falkenhagener Feld) liegen.